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Departure

Wissenswertes & AGB´s

Aktuelle Informationen für Ihren Urlaub / Ihre Veranstaltung im Hotel Burg Hornberg.

Geschäftsbedingungen:

Herausgegeben von der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA).

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
  2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  3. Der Gastwirt (Hotelier) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
  4. a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.
    b) Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20 Prozent des Übernachtungspreises, bei der Pensionsvereinbarung (Zimmer mit Verpflegung) 40 Prozent des Pensionspreises.
  5. a) Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
    b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
  6. An- und Abreise, Bezug und Rückgabe der Hotelzimmer. Ohne anderslautende schriftliche Abmachung ist der Zimmerbezug (Check in time) nicht vor 15.00 Uhr des
    a) Anreisetages möglich, hat die Zimmerrückgabe (Checkout time) bis 11.00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Der Gast wird gebeten, seine Abreise dem Empfang bis spätestens 22.00 Uhr am Vortage der Abreise mitzuteilen.
    b) Reservierte Zimmer müssen bis spätestens 18.00 Uhr des Anreisetages bezogen werden. Ist dies nicht geschehen, kann das Hotel über die Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.
  7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

Mit dieser Preisliste werden alle vorhergehenden Angebote ungültig.

Veranstaltungen:

  • Bei Ihrer Veranstaltung wird die Personenzahl zugrunde gelegt, die spätestens 3 Tage vor der Veranstaltung genannt wurde.
  • Im Götzensaal berechnen wir Bereitstellungskosten von € 420,00 für die Terrasse, den Saal mit Sitzhussen und das Spielzimmer für unsere kleinen Gäste.
  • Bei Veranstaltungen, die nach 01.00 Uhr enden, berechnen wir einen Nachtzuschlag von € 110,00 je angefangener Stunde. Das späteste Ende der Veranstaltung ist 04.00 Uhr.
  • Das Hotel-Restaurant haftet nicht für Verluste/Diebstahl in den Zimmern und Gasträumen, sowie für Beschädigungen auf dem Hotelgelände und den Parkplätzen.